Abschlüsse

Abschlüsse an der Realschule

  1. Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Obersufe (FOR-Q)
  2. Mittlerer Schulabschluss (FOR)
  3. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS10)
  4. Hauptschulabschluss (HS9)

zu 1: Der Mittlerer Schulaubschluss mit Qualifikationsvermerk (FOR-Q, Q-Vermerk) unterliegt verschiedenen Bedingungen.

Bedingungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (APO-SI, §43)

D (M/E)M (D/E)E (M/D)übrige Fächerübrige Fächer
3 oder 2 oder 13 oder 2 oder 13 oder 2 oder 1alle 3 oder 2 oder 1
432 oder 142
4 in zwei Fächern2 oder 1 in zwei Fächern
4 in drei Fächern2 oder 1 in drei Fächern
51

    • Eine Nachprüfung zum Erreichen des Q-Vermerks ist nur in einem Fach möglich und nur dann wenn die Verbesserung um eine Note zum Erwerb des Q-Vermerks führt.
    • Eine Nachprüfung zum Erreichen eines Ausgleichs (z.B. von 3 auf 2) ist nicht zulässig.
    • Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleichen eines anderen Faches herangezogen werden.

zu 2: Der Mittlere Schulabschluss (FOR) wird errecht wenn die Versetzungsanforderungen erfüllt sind, die auch für die Versetzung in die Klassenstufen 7 bis 10 gelten (vgl. hier).

zu 3: Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS10) kann vergeben werden  wennn die Versetzungsanforderungen gemäß § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 2 erfüllt sind. Die Leistungen in den Lernbereichen GE, EK, PK so wie BI,CH,PH werden jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet.

zu 4: Der Hauptschulabschluss (HS9) wird erreicht wenn an der Realschule die Versetzung nach Klasse 10 erreicht wurde.