Abschlüsse an der Realschule
- Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Obersufe (FOR-Q)
- Mittlerer Schulabschluss (FOR)
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS10)
- Hauptschulabschluss (HS9)
zu 1: Der Mittlerer Schulaubschluss mit Qualifikationsvermerk (FOR-Q, Q-Vermerk) unterliegt verschiedenen Bedingungen.
Bedingungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (APO-SI, §43)
D (M/E) | M (D/E) | E (M/D) | übrige Fächer | übrige Fächer |
---|---|---|---|---|
3 oder 2 oder 1 | 3 oder 2 oder 1 | 3 oder 2 oder 1 | alle 3 oder 2 oder 1 | |
4 | 3 | 2 oder 1 | 4 | 2 |
4 in zwei Fächern | 2 oder 1 in zwei Fächern | |||
4 in drei Fächern | 2 oder 1 in drei Fächern | |||
5 | 1 |
-
- Eine Nachprüfung zum Erreichen des Q-Vermerks ist nur in einem Fach möglich und nur dann wenn die Verbesserung um eine Note zum Erwerb des Q-Vermerks führt.
- Eine Nachprüfung zum Erreichen eines Ausgleichs (z.B. von 3 auf 2) ist nicht zulässig.
- Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleichen eines anderen Faches herangezogen werden.
zu 2: Der Mittlere Schulabschluss (FOR) wird errecht wenn die Versetzungsanforderungen erfüllt sind, die auch für die Versetzung in die Klassenstufen 7 bis 10 gelten (vgl. hier).
zu 3: Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS10) kann vergeben werden wennn die Versetzungsanforderungen gemäß § 21 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 2 erfüllt sind. Die Leistungen in den Lernbereichen GE, EK, PK so wie BI,CH,PH werden jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet.
zu 4: Der Hauptschulabschluss (HS9) wird erreicht wenn an der Realschule die Versetzung nach Klasse 10 erreicht wurde.